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Alles zum neuen EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG BW, ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft nur Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre zentrale Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 modernisieren möchten oder müssen. Das EWärmeG BW 2015 legt einen Pflichtanteil von 15 % des jährlichen Wärmebedarfs fest, der durch erneuerbare Energie gedeckt werden muss.
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